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Werbung für die Leistungen einer Praxis in Zeitungen und Zeitschriften ist dem Arzt verboten. Ein legaler Weg, dieses Verbot zu umgehen und den Patienten die diagnostischen und therapeutischen Angebote der Praxis vorzustellen, ist eine Terminkarte, die alle Leistungen der Praxis aufführt.
Auf der Karte - im Format DIN A7, beidseits bedruckt - wird der Termin für den Patienten eingetragen und die Leistung, zu der er bestellt wird.
Übertragen Sie das folgende Beispiel auf Ihre Praxis:
Diese Darstellung der Praxisleistungen ist erlaubte "Werbung"!
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